Algerien ist unterteilt in 48 Regierungsbezirke (Wilayas). Die Namen der Wilayas richten sich nach den Hauptstädten. Im dicht besiedelten Norden sind die Wilaya-Namen häufig fast identisch mit den Stadtgrenzen, im dünn besiedelten Süden dagegen beläuft sich die Fläche der Wilayas viel großzügiger, die Einwohnerzahl drückt sich geringer aus. Historisch gehen die Wilayas auf die französischen Départements zurück. Der Regierungschef wird als Wali bezeichnet.
Das Mehr an Städte Algeriens liegen in den Küstengebieten des Landes. Nahezu 65% der Bevölkerung leben in den Küstenstädten auf 4% des nationalen Territoriums. Die Tendenz zur Urbanisierung ist sehr hoch, die Urbanisierungsquote schwankt abhängig vom Bezugsjahr, dürfte aber mittlerweile schon um die 70% betragen, auch weil sich während des Bürgerkrieges in den 90er
Jahren das Land teilweise entvölkerte, und eine gegenläufige Tendenz bisher nicht sichtbar ist. In den Metropolen ihren Umgebungen herrscht drangvolle Enge, Wohnungsnot und Beschäftigung-Armut. Die Hauptstadt Algier beinhaltet mit ihren Vororten über 3 Mio. Einwohner; weitere bedeutende Städte sind Oran, Batna, Setif, Annaba und Constantine.
Das Eisenbahnnetz der staatlichen Gesellschaft SNTF umfasst etwa 3600 km, ist teilweise recht gut erhalten und erlaubt recht komfortable Fahrten. Allerdings existieren nur Verbindungen innerhalb des bevölkerungsreichen Nordens. Daneben wird das gut ausgebaute Autobahnnetz stark genutzt, das allerdings in den großen urbanen Zentren stark überlastet ist und mit der Zunahme des Automobil-Bestandes nicht Schritt halten kann.
Innerhalb der Ballungszentren werden Busse unterschiedlicher Preis- und Komfort-Niveaus eingesetzt; seit dem 31. Oktober 2011 gibt es in Algier auch eine U-Bahn (eine Linie in der ersten Ausbaustufe, weitere sollen folgen). Aufgrund der extremen Hanglage Algiers und der Steinigkeit des Bodens sind größere innerstädtische Verkehrsprojekte technisch sehr anspruchsvoll.
Derzeit sind über 30 Flughäfen vorhanden, die teilweise militärischer Nutzung vorbehalten sind. Zwar sind keine Passagierzahlen greifbar, die riesigen Entfernungen innerhalb des Landes lassen sich aber teilweise nicht anders sinnvoll überbrücken. Über die 9 Seehäfen wird der überwiegende Teil des Außenhandels sowie einen andern Teil des Personenverkehrs mit dem Ausland abgewickelt; staatliche und private Fähren sind in Algier, Oran und anderen Städten verfügbar und verbinden Algerien vorwiegend mit Frankreich und Spanien.
Staatsform und Verfassung
Die Verfassung von 1996 definiert Algerien als Präsidialrepublik. Der Präsident wird alle fünf Jahre direkt durch das Volk gewählt und steht an der Spitze des Landes. Der Präsident der Republik ist erneut wählbar. Er ist das Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber der Armee und verantwortlich für die nationale Sicherheit. Der Präsident der Republik muss algerischer Staatsangehöriger, Muslim und älter als 40 Jahre sein.
Der Chef der Exekutive, der Ministerpräsident, wird von ihm ernannt und ist ihm verantwortlich. Das Parlament, die nationale Volksversammlung (Assemblé Nationale) übt die legislative Gewalt aus
und hat 389 Mitglieder. Es wird für fünf Jahre gewählt. Die Verfassung von 1996 sieht vor, dass die Mitglieder der Nationalen Volksversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren in allgemeiner, direkter und geheimer Wahl auf Grundlagen des Verhältniswahlrechts gewählt werden.
Außerdem gibt es als zweite Kammer einen Senat bzw. Rat der Nation (Conseil de la Nation). Ein Drittel seiner Mitglieder wird vom Präsidenten ernannt, die restlichen zwei Drittel von den Vertretern der örtlichen Versammlungen (Gemeinde- und Bezirksräte) innerhalb jeder Wilaya (jedem Bezirks) in indirekter, allgemeiner Wahl mit relativer Mehrheit gewählt. Die Amtszeit des Rates der Nation beträgt sechs Jahre, mit jeweils einer Neubesetzung der Hälfte seiner Mitglieder im Turnus von drei Jahren.
Der Rat der Nation übt gemeinsam mit der Nationalen Volksversammlung die gesetzgebende Macht aus. In dieser Eigenschaft verabschiedet er mit der ¾-Mehrheit seiner Mitglieder die Gesetze. Er befasst sich nur mit den bereits von der Nationalen Volksversammlung verabschiedeten Gesetzestexten, verfügt dabei jedoch über keinerlei Abänderungsgewalt. Im Fall einer Unstimmigkeit zwischen der Nationalen Volksversammlung und dem Rat der Nation wird ein paritätisch besetzter Ad-hoc-Ausschuss eingesetzt, der den Auftrag hat, einen durch die beiden Kammern zustimmungspflichtigen geänderten Gesetzestext ohne Abänderungsmöglichkeit vorzulegen.
Der Verfassungsrat entspricht nur teilweise dem deutschen Verfassungsgericht, da er nicht direkt angerufen werden kann; dies bleibt dem Staatspräsidenten, dem Präsidenten der Nationalen Volksversammlung oder dem Präsidenten des Rates der Nation vorbehalten. Die 9 Mitglieder des Verfassungsrates werden nach einem festgelegten Schlüssel von den anderen Verfassungsorganen bestimmt.
Wahlen
Als Präsidialrepublik kommt den Präsidentschaftswahlen alle 5 Jahre die größte politische Bedeutung zu. Der Amtsinhaber Abdelaziz Boutaflika hatte zwar 2004 und 2009 Gegenkandidaten, doch hatten diese keine echte Chance gegen ihn, da sie keine relevanten politischen Kräfte repräsentierten.
Für die Parlamentswahlen gilt nach der Verfassung in Algerien das Verhältniswahlrecht, direkt Wahlkreisen zugeordnete Abgeordnete gibt es nicht; die Parlamentarier ziehen über Parteilisten in das Parlament ein.
Formaler Staatsaufbau
Der Verwaltungsaufbau des Landes ist zentralistisch. Das Land ist in 48 Regierungsbezirke, «Wilayate», untergliedert. Diese Provinzen werden von einer Volksversammlung «Assemblée Populaire de Wilaya» (APW) verwaltet, die sich zusammensetzt aus 35 bis 55 für vier Jahre gewählten Abgeordneten. Jede Provinz steht unter der Leitung eines Gouverneurs (Wali), der vom Präsidenten der Republik ernannt und von einem Exekutivrat unterstützt wird. Der Wali ist direkt der Zentralregierung unterstellt. Das Gouvernat Algier ist seit 1997 in 28 Kreise unterteilt und umfasst 24 Gemeinden.
Justiz
War die Justiz nach der Unabhängigkeit zunächst nur als Dienerin der sozialistischen Revolution wahrgenommen worden, so sieht die algerische Verfassung nach mehreren Änderungen seit 1989 eine unabhängige Justiz nach französischem Vorbild vor. In der Praxis ist der Einfluss der Exekutive aber sehr groß, da schon die Mitglieder des obersten Verfassungsrats entweder vom Präsidenten oder hochrangigen Gremien ernannt werden.
Im Straf- und Zivilrecht entscheiden Justizministerium und der Präsident der Republik mittels weisungsabhängiger Beratungsgremien über das Fortkommen von Richtern und Staatsanwälten. Das Rechtswesen kann so unter Druck gesetzt werden, besonders in Fällen, in denen politische Entscheidungsträger betroffen sind und ist der Exekutive de facto nachgeordnet. Der Straftatbestand der «Diffamation» führt zu zahlreichen Anklagen durch die staatlichen Anklagebehörden und schwebt als Drohung über Journalisten und allen, die sich öffentlich äußern.
Recht, Ordnung, staatliche Sicherheit
Die staatlichen Sicherheitskräfte lassen sich unterteilen in nationale Polizei, Gendarmerie, Armee und Zoll. Die dem Innenministerium unterstehende nationale Polizei DGSN wurde in den 90er Jahren von ihrem damaligen Präsidenten, Ali Tounsi, stark ausgebaut und erweitert, und zwar von 100.000 auf 200.000 Personen, darunter zahlreiche Frauen. Ihre Aufgaben liegen in der Gewährleistung der örtlichen Sicherheit. Sie ist in den blauen Uniformen sehr präsent und in den Städten überall wahrnehmbar.
Der Gendarmerie nationale gehören ca. 180.000 Personen an, die die Sicherheit auf überregionaler Ebene gewährleisten sollen. Sie untersteht dem Verteidigungsministerium und verfügt über zahlreiche spezielle Kompetenzen und Ressourcen, wie Hubschrauber, Spezialisten gegen Cyberkriminalität, Sprengstoffspezialisten usw. Mit ihren schwarzen Uniformen sind sie besonders außerhalb der Städte präsent, z.B. bei den häufigen Straßensperren auf den Autobahnen um Algier.
Die Gendarmerie locale wurde in den 90er Jahre als eine Art Bürgerwehr eingerichtet, um den Kampf gegen den Terrorismus in den ländlichen Gebieten lokal zielgerichteter führen zu können. Heute umfasst sie etwa 60.000 Personen.
Die Armee ANP (Armée nationale populaire) hat seit der Unabhängigkeit dominante Stellung und besetzte in Staat und Gesellschaft Schlüsselpositionen. Sie zählt allein an Bodentruppen ca. 120.000 Personen und wurde und wird im Kampf gegen den Terrorismus häufig eingesetzt. Die Armee verfügt über besondere Ressourcen, wie hochqualifizierte Militärkrankenhäuser und soziale Einrichtungen.
Die Zollbehörden nehmen in einem außenhandelsorientierten Land wie Algerien ein wichtige Funktion wahr. Gegenwärtig sind für den Zoll ca. 20.000 Personen tätig, eine Aufstockung ist geplant. Da in Algerien gewaltige Im- und Exportvolumina umgesetzt werden, ist die Anfälligkeit für Korruption hoch.
Flaggen und Symbole
Die Nationalflagge – Staatsflagge
Die grüne Farbe ist die Farbe des Islam, die Mondsichel hat sich ebenfalls als islamisches Zeichen etabliert, ist aber zusammen mit dem Stern vermutlich vorislamischen Ursprungs. Weiß ist die Farbe der Reinheit.
Die Fahne ist fast identisch mit der Fahne der FLN während des Unabhängigkeitskrieges bis 1962 und wurde als Nationalflagge übernommen. Über ihren Ursprung gibt es unterschiedliche Theorien.
Das Siegel existiert seit 1976. In der Mitte befindet sich die Hand der Fatima, umgeben von drei Getreideähren. Darunter befinden sich Halbmond und Stern als Symbole des Islam. Hinter der Hand ist der Atlas abgebildet, hinter dem die Sonne aufgeht. Rechts und links der Hand befinden sich eine Fabrik und Pflanzen. Umgeben ist das Siegel von dem Staatsnamen auf Arabisch.
Die Nationalhymne
Die Nationalhymne ist ein zeitgenössisches Freiheits- und Kampflied, das in der Zeit des Unabhängigkeitskrieges 1956 von einem Kämpfer im Gefängnis geschrieben wurde:
Wir schwören beim zerstörerischen Blitzstrahl,
Bei den Strömen reinen Bluts, das vergossen wurde,
Bei den heiter wehenden Fahnen,
Die stolz auf den hohen Bergen wehen,
Dass wir uns erhoben haben, und ob wir nun leben oder sterben werden
Dass wir beschlossen haben, dass Algerien leben möge.
Das sollt ihr bezeugen!
Die Texte stammen vom Länderportal der GIZ, welches vom Netz genommen ist. Der Verfasser ist auf dem PDF, was ich abgezogen habe, nicht ersichtlich. Die GIZ ist informiert worden, dass die Infos auf meine touristischen Länderseiten veröffentliche.